Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Masterarbeit

(1) Eine Master-Arbeit ist obligatorisch und bildet ein eigenes Modul im Umfang von 15 Leistungspunkten (§ 20 Abs. 3 ABStPOBM).

(2) Zur Master-Arbeit zugelassen wird nur, wer Module mit mindestens 40 Leistungspunkten im Master-Studiengang "Medizin-Ethik-Recht" 120 LP bzw. 20 Leistungspunkten im Master-Studiengang "Medizin-Ethik-Recht" 60 LP erfolgreich absolviert hat (§ 20 Abs. 6 ABStPOBM) und im Studiengang immatrikuliert ist.

(3) Das Thema der Master-Arbeit wird in der Regel ab Beginn des vierten für "Medizin-Ethik-Recht" 120 LP bzw. zweiten Semesters für "Medizin-Ethik-Recht" 60 LP selbst gewählt und von einer durch den Studien- und Prüfungsausschuss bestellten Prüferin oder eines Prüfers betreut (§ 20 Abs. 7 ABStPOBM). Die Prüfer werden von den Studenten selbst gewählt und angesprochen. Thema, Ausgabe und Rückgabezeitpunkt sind nach § 20 Abs. 1 ABStPOBM aktenkundig zu machen.

(4) Die Master-Arbeit ist zusammen mit dem „Begleitschein zur Masterarbeit“ innerhalb einer Frist von sechs Monaten bzw. einem Semester bei der betreuenden Prüferin bzw. dem betreuenden Prüfer einzureichen. Thema, Ausgabe- und Rückgabezeitpunkt werden aktenkundig gemacht.

(5) Die Master-Arbeit ist in deutscher Sprache zu verfassen. Die Ergebnisse der Arbeit sind in Thesen zusammenzufassen. Der Umfang der Arbeit beträgt maximal 80.000 Textzeichen (ohne Fußnoten sowie Inhalts- und Literaturverzeichnis).

80.000 Textzeichen (inklusive Leerzeichen) entsprechen 50 Seiten bei Schrift Arial 12, 1,5- zeilig, Korrekturrand links 7 cm, Fußnoten Arial 10.

(6) Wird die Rückgabefrist ohne triftige Gründe versäumt, gilt die Master-Arbeit als nicht bestanden und wird mit 0 Punkten bewertet. Für besondere Verfahren bei Erkrankung, Mutterschutz und Elternzeit gelten die §§ 19 und 20 Abs. 12 ABStPOBM. Der Studien- und Prüfungsausschuss entscheidet im pflichtgemäßen Ermessen, ob anstelle einer Verlängerung der Abgabefrist ein neues Thema ausgegeben wird.

(7) Die Master-Arbeit wird von zwei Gutachterinnen/Gutachtern bewertet, die vom Studien- und Prüfungsausschuss, bzw. nach o.g. Absprache bestellt werden.

(8) Die Gutachten sind in der Regel nacheinander in jeweils vier Wochen nach Zustellung der Abschlussarbeit an die Gutachterinnen/Gutachter beim Prüfungsausschuss einzureichen.

(9) Die Punktzahl der Master-Arbeit wird aus dem arithmetischen Mittelwert der beiden Bewertungen gebildet. Bei Abweichungen der Bewertungen bis zu vier Punkten gilt § 20 Abs. 11 ABStPOBM.

(10) Bei Krankheit gilt § 20 Abs. 12 ABStPOBM.

(11) Eine nicht bestandene Master-Arbeit kann einmal wiederholt werden. Dabei ist ein neues Thema zu stellen. Eine zweite Wiederholung ist ausgeschlossen. Eine Wiederholung zur Notenverbesserung ist nicht möglich.

Die Allgemeinen Bestimmungen zu den Studien- und Prüfungsordnungen für das Bachelor- und Master-Studium (ABStPOBM) in der Fassung vom 14.06.2013


Hinweise:

Das Thema, welches sich mit interdisziplinären Fragestellungen aus dem Feld Medizin-Ethik-Recht beschäftigen soll, kann selbst gewählt werden.

Bitte sprechen Sie das Thema mit einem der Direktoren des Zentrums oder einem Hochschullehrer der Universität ab, die die Betreuung und Begutachtung der Arbeit übernehmen.

Wenn die Betreuung der Arbeit nicht von einem der Direktoren übernommen wird, stellen Sie bitte im Vorfeld einen Antrag bei dem Geschäftsführenden Direktor des IWZ Medizin-Ethik-Recht, Herrn Professor Rosenau. E wird entscheiden, ob Thema und Gutachter/ Betreuer (möglichst ein Hochschullehrer) zugelassen werden können. Bei positiver Entscheidung bekommen Sie ein schriftliches Einverständnis.

Die Anmeldung zur Masterarbeit muss durch den ersten Betreuer unterschrieben werden.

Der Antrag mit den geforderten Nachweisen ist vor Beginn der Bearbeitungszeit im MER einzureichen. Dort wird der Beginn der Bearbeitung aktenkundig gemacht.

Die Masterarbeit ist innerhalb von sechs Monaten bzw. einem Semester im MER einzureichen. Bitte legen Sie der Arbeit den "Begleitschein zur Masterarbeit" bei.

Vom Zentrum wird die Arbeit an die Gutachter/ Betreuer weitergeleitet. Die Arbeit wird durch 2 Hochschullehrer bewertet. Bei der Abgabe der Arbeit muss der Teilnehmer des Studiengangs immatrikuliert sein.

Wenn bei der Abgabe der Arbeit auch alle weiteren Leistungen erbracht sind, können Sie sich ohne das Ergebnis der Gutachten abzuwarten, exmatrikulieren.

Die Bewertung der Arbeit erscheint nach Eingang beider Gutachten im Löwenportal.

Vielleicht besprechen Sie sich im Vorfeld auch mit dem Zweitgutachter. Diesen können Sie dann ebenfalls auf dem Formular angeben und seine Unterschrift einholen.

WICHTIGER HINWEIS

Bitte reichen Sie sowohl ein gebundenes Exemplar der Masterarbeit als auch den Begleitschein zur Masterarbeit einfach im Zentrum Medizin-Ethik-Recht ein.

Senden Sie bitte ebenfalls die elektronische Fassung der Masterarbeit im PDF-Format an:

Hier befindet sich das Anmeldungsformular für die Masterarbeit
Anmeldeformular Masterarbeit MER.pdf (342,7 KB)  vom 24.11.2022

Hier befindet sich der Begleitschein zur Masterarbeit
Begleitschein_Masterarbeit.pdf (345,9 KB)  vom 24.11.2022

Musterdeckblatt für die Masterarbeit

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auf dem Deckblatt der Masterarbeit bitte der Berufsabschluss/erste Studienabschluss zu vermerken ist.
Deckblatt Masterarbeit - MER (StandJanuar 2023).docx (76,4 KB)  vom 13.01.2023

Eckpunkte für Wissenschaftliches Arbeiten
Eckpunkte wiss. Arbeitens_Studiendekan.pdf (80,4 KB)  vom 19.10.2017


Bergmann_Sturm_Zitierempfehlungen_Version_6.40.pdf (173,8 KB)  vom 19.10.2017


Zitierhinweise Prof. Rosenau.pdf (117,6 KB)  vom 04.06.2018

Hier finden Sie zur beispielhaften Veranschaulichung einige Themen bereits ausgefertigter Masterarbeiten des Studiengangs Medizin – Ethik – Recht
Themen der Masterarbeiten (Stand Juni 2022).pdf (214,6 KB)  vom 16.06.2022

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