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Masterstudiengang Medizin-Ethik-Recht

Masterstudiengang Medizin-Ehik-Recht

Mitteldeutsche Zeitung 25.03.2011
Wichtiger Hinweis
Alle Angelegenheiten rund um das MER und den Studiengang können derzeit nur mittwochs bearbeitet werden. Auch E-Mails werden vornehmlich nur in diesem Zeitraum beantwortet.
Bewerbung für den Masterstudiengang Medizin-Ethik-Recht, 120 LP
Zum Wintersemester bieten wir den Master-Studiengang Medizin-Ethik-Recht mit 120 Leistungspunkten an.
Der Master-Studiengang mit 120 Leistungspunkten wendet sich an Absolventinnen und Absolventen mit einem Bachelorabschluss von 180 Leistungspunkten in den Fächern Rechtswissenschaft, Philosophie, Theologie, Betriebswissenschaft, Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Politikwissenschaft, Psychologie, Soziologie oder ähnlichen Qualifikationen.
Bewerbungsende ist der 15.07. (Ausschlussfrist), Studienbeginn Wintersemester
Um zu der Online-Bewerbung zu gelangen, folgen Sie diesem Link.
Hier finden Sie das aktuelle Vorlesungsverzeichnis.
Bewerbung für den Masterstudiengang Medizin-Ethik-Recht, 60 LP
Zum Sommersemester bieten wir den Master-Studiengang Medizin-Ethik-Recht mit 60 Leistungspunkten an.
Der Master-Studiengang mit 60 Leistungspunkten wendet sich an Absolventinnen und Absolventen eines Staatsexamens-, Diplom- bzw. Master-Studiengangs in den Fächern Medizin, Theologie, Rechtswissenschaft oder ähnlichen Qualifikationen.
Bewerbungsende ist jeweils der 15.01., Studienbeginn Sommersemester
Um zu der Online-Bewerbung zu gelangen, folgen Sie diesem Link.
Hier finden Sie das aktuelle Vorlesungsverzeichnis.
Hinweis:
Der Master M.mel. 60 LP kann auch im Teilzeitstudium über 4 Semester absolviert werden. (siehe Studienordnung Anlage 1b)
Gem. § 2 Abs. 1 Bildungsfreistellungsgesetz vom 4. März 1998 haben Arbeitnehmer/innen einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr.
Der Masterstudiengang Medizin-Ethik-Recht ist als Weiterbildungsveranstaltung im Sinne der Verordnung über die Anerkennung gem. § 2 Abs. 2 und 3 sowie § 3 durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt anerkannt.
Das notwendige Aktenzeichen erhalten Sie im Interdisziplinären Zentrum.
Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes
