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Masterstudiengang Medizin-Ethik-Recht

Masterstudiengang Medizin-Ehik-Recht

Masterstudiengang Medizin-Ehik-Recht

Masterstudiengang Medizin-Ehik-Recht

Mitteldeutsche Zeitung 25.03.2011

Mitteldeutsche Zeitung 25.03.2011

Mitteldeutsche Zeitung 25.03.2011

WICHTIG: Akkreditierung

Beide Studiengänge des MER sind mit Bescheid vom 12.12.2024 erfolgreich akkreditiert worden.

Alle aktuellen Informationen über die Änderungen im Studienangebot im Zuge der Akkreditierung erhalten Sie auf den nachfolgenden Seiten:

Studiengang Medizin-Ethik-Recht (60 LP).

Studiengang Medizin-Ethik-Recht (120 LP).

Bewerbung für den Masterstudiengang Medizin-Ethik-Recht, 120 LP

Zum Sommersemester bieten wir den Master-Studiengang Medizin-Ethik-Recht mit 120 Leistungspunkten an.

Der konsequtive Master-Studiengang mit 120 Leistungspunkten wendet sich an Absolventinnen und Absolventen mit einem Bachelorabschluss in den Fächern Rechtswissenschaft, Philosophie, Theologie, Betriebswissenschaft, Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Politikwissenschaft, Psychologie, Soziologie oder ähnlichen Qualifikationen.

Der Master-Studiengang ist grundsätzlich zulassungsbeschränkt (mit Uni-NC). In den vergangenen Jahrgängen konnte aber allen Bewerbern ein Studienplatz angeboten werden.

Bewerbungsende ist der 15.01. (Ausschlussfrist).

Um zu der Online-Bewerbung zu gelangen, folgen Sie diesem Link.

Weiterführende Informationen zum Studienangebot, wie etwa das Modulhandbuch, finden Sie hier. Das aktuelle Vorlesungsverzeichnis kann unter dem nachfolgenden Link eingesehen werden.

Bewerbung für den Masterstudiengang Medizin-Ethik-Recht, 60 LP

Zum Sommersemester bieten wir den Master-Studiengang Medizin-Ethik-Recht mit 60 Leistungspunkten an.

Der weiterbildende Master-Studiengang mit 60 Leistungspunkten wendet sich an Absolventinnen und Absolventen mit einem Staatsexamens-, Diplom- oder Masterabschluss bzw. ein Kirchliches Examen aus den Bereichen der Rechts- oder Verwaltungswissenschaften, Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Gesundheits- und Pflegewissenschaft, Hebammenwissenschaft, Theologie, Geistes-, Gesellschafts-, Sozial- oder Wirtschaftswissenschaften oder ähnlichen Qualifikationen.

Der Master-Studiengang ist grundsätzlich zulassungsbeschränkt (mit Uni-NC). In den vergangenen Jahrgängen konnte aber allen Bewerbern ein Studienplatz angeboten werden.

Bewerbungsende ist der 15.01. (Ausschlussfrist).

Um zu der Online-Bewerbung zu gelangen, folgen Sie diesem Link.

Weiterführende Informationen zum Studienangebot, wie etwa das Modulhandbuch, finden Sie hier. Das aktuelle Vorlesungsverzeichnis kann unter dem nachfolgenden Link eingesehen werden.

Hinweis: Teilzeitstudium

Der Master M.mel. 60 LP kann auch im Teilzeitstudium über 4 Semester absolviert werden. (siehe Studienordnung Anlage 1b)

Gem. § 2 Abs. 1 Bildungsfreistellungsgesetz vom 4. März 1998 haben Arbeitnehmer/innen einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung von fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr.

Der Masterstudiengang Medizin-Ethik-Recht ist als Weiterbildungsveranstaltung im Sinne der Verordnung über die Anerkennung gem. § 2 Abs. 2 und 3 sowie § 3 durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt anerkannt.

Das notwendige Aktenzeichen erhalten Sie im Interdisziplinären Zentrum.

Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten des Landesverwaltungsamtes   

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