Studiengangsspezifische Informationen
Ziele des Studiengangs
Mit der zunehmenden Komplexität der Kernentscheidungen des menschlichen Lebens wurde in den letzten dreißig Jahren in der Rechtswissenschaft immer deutlicher, dass die Grundfragen medizinischer Behandlung nicht mehr länger aus einer Disziplin heraus zu zutreffenden Lösungsansätzen geführt werden können. Weder die behandelnden Medizinerinnen und Mediziner noch die beratenden Juristinnen und Juristen allein können Maßstäbe entwickeln, die zu zuverlässigen Konfliktlösungen führen. Gerade angesichts der immer knapperen Ressourcen im Gesundheitswesen und der stetig steigenden Ansprüche kranker Menschen werden diffizile mehrschichtige Entscheidungen im Praxisalltag bei der Behandlung von Menschen notwendig. Dem Arbeitsmarkt fehlen bislang Nachwuchswissenschaftler und Praktiker, die darin geschult sind, solche Entscheidungskonflikte interdisziplinär zu lösen. Zwar haben sich vereinzelt in der Rechtswissenschaft Spezialisierungen im Medizinrecht entwickelt, auch in der Philosophie werden ethische Entscheidungskonflikte diskutiert, letztlich fehlt aber die verbindende interdisziplinäre Behandlung all dieser Fragen. Mit diesem Studiengang soll diese bislang auf dem deutschen Ausbildungsmarkt bestehende Lücke geschlossen werden.
Ziel des Studiengangs ist es, vertiefte Kenntnisse in medizinethischen, bioethischen und rechtlichen Fragestellungen unter Einbeziehung der medizinischen Praxis zu vermitteln. Es soll die Wechselwirkung der Fachgebiete interdisziplinär gelehrt und unter Bezug auf medizinische und gesundheitspolitische Probleme durchdrungen werden. Die Studierenden erhalten die Möglichkeit, sich die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen, die sie zu wissenschaftlicher Arbeit, fundierter Urteilsfähigkeit und kritischer Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse befähigen. Sie sollen in der Lage sein, komplexe Sachverhalte unter Anwendung ihrer wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden zu bewerten und einer Lösung zuzuführen.
Ordnungen
Nachfolgend finden Sie die aktuell gültigen Rechtsvorschriften mit Bezug zum Studiengang Medizin-Ethik-Recht:
- Studien- und Prüfungsordnung Master Medizin-Ethik-Recht.
- Gebührenordnung.
- Rahmenstudien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Gebühren
Die Gebühr für die Teilnahme an dem Studiengang "Medizin-Ethik-Recht" beträgt pro Teilnehmerin oder Teilnehmer und Semester 500,00 €.
Bei Doktoranden, Referendaren und wissenschaftlichen Mitarbeitern ist nach formlosem Antrag eine Befreiung von der Studiengebühr für die ersten beiden Semester möglich. Darüber entscheidet der Studien- und Prüfungsausschuss.
Im Falle der Vollendung des 60. Lebensjahres wird gem. § 111 Abs. 4 HSG LSA iVm § 3 Abs. 3 der Allgemeinen Gebührenordnung der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg eine Gebühr von insgesamt 800 Euro erhoben. Diese setzt sich zusammen aus der Studiengangsgebühr (300 Euro) und dem Zusatzbetrag (500 Euro).
Die Bezahlung der Gebühr ist Voraussetzung für die Anmeldung zu den einzelnen Modulen.
Kontodaten:
Empfänger: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
IBAN: DE05 8100 0000 0080 0015 24
Deutsche Bundesbank, Filiale Magdeburg
Betrag: 500,00 €
Verwendungszweck 1. Zeile: W03000SG01- Matrikelnummer (9-stellig)
Verwendungszweck 2. Zeile: Name, Vorname
Vorlesungsverzeichnis
Im Vorlesungsverzeichnis sind sämtliche Veranstaltungen des Sommer- bzw. des Wintersemesters aufgeführt und erläutert.
Eine Übersicht - auch mit dem aktuellen Vorlesungsverzeichnis - finden Sie unter nachfolgendem Link.